Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.
Kubefilm GmbH
Rückertgasse 8/2,
1160 Wien,
Österreich
Unternehmensgegenstand: Film- und Videoproduktion
UID-Nummer: ATU64890817
Firmenbuchnummer: FN325803y
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Firmensitz: Rückertgasse 8/2, 1160 Wien
Tel.: +4369910888805
E-Mail: office@kubefilm.com
Mitglied bei: WKO
Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien
Berufsbezeichnung: Film- und Videoproduktion
Verleihungsstaat: Österreich
Geschäftsführer
Peter Kullmann
Haftung
Sämtliche Texte auf der Website wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.
Copyright
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Datenschutz
Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 10.09.2019-221101595) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und dem Datenschutzgesetz (DSG) zu erklären, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben.
Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erklärungen sehr technisch klingen. Wir haben uns bei der Erstellung jedoch bemüht die wichtigsten Dinge so einfach und klar wie möglich zu beschreiben.
Rechte laut Datenschutzgrundverordnung
Ihnen stehen laut den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) grundsätzlich die folgende Rechte zu:
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Recht auf Benachrichtigung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 19 DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO)
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, welche in Österreich die Datenschutzbehörde ist, deren Webseite Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden.
Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz-Generator der AdSimple® Online-Marketing-Agentur
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Kubefilm GmbH, Stand 01.01.2022
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von der Kubefilm GmbH (im folgenden Auftragnehmer – „AN“ – oder Kubefilm genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und technischen, gestalterischen, (bild-) journalistischen und redaktionellen oder beratenden (Consulting) Leistungen, sowie für die Vermietung, die entgeltliche oder unentgeltliche zeitweise Überlassung von technischen Geräten im Zusammenhang mit, bzw. zur Herstellung oder Präsentation von jedweder Art von Fotografien, Film- und Videowerken (im folgenden „Werke“ genannt). 2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des AN durch den Auftraggeber / Kunden (im folgenden Auftraggeber oder Kunde genannt), spätestens jedoch mit der Verwertung der Leistung, bzw. Nutzung der gelieferten Werke in jedweder Form. 3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. 4. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der AN diese schriftlich anerkennt. 5. Es gelten die AGB in der jeweils geltenden Fassung. Diese AGB gelten auch für alle späteren Verträge und Lieferungen zwischen dem AN und dem Auftraggeber und auch dann, wenn sich der AN bei späteren Lieferungen nicht ausdrücklich darauf beruft. Der AN behält sich die Möglichkeit vor, die Punkte II. bis IX. dieser AGB jederzeit abzuändern.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Ein Auftrag (Vertrag) kommt zustande, wenn der Auftraggeber aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Angebotes des AN dieses schriftlich oder mündlich angenommen hat, oder, wenn im Falle einer mündlichen Vertragsannahme, sei es durch den AN oder durch den Auftraggeber, der AN die mündliche Angebotsannahme schriftlich oder mündlich bestätigt hat. Fehlt es an einer schriftlichen Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag spätestens durch die Ausführung desselben zustande. 2. Sämtliche Angebote des AN erfolgen freibleibend. 3. Entwürfe, Exposés, Konzepte, Analysen, Treatments, Manuskripte, Storyboards, Drehbücher, Leistungsbeschreibungen usw., sowie Angebote oder sonstige Schriftstücke des AN können nur annähernd maßgebend sein. Der AN behält sich vor, anstelle von vereinbarten Leistungen oder Gegenständen solche zu liefern, die der fortschreitenden Entwicklung entsprechen, wenn die technische oder inhaltliche, konzeptionelle oder beratende (Consulting) Leistung nahezu erreicht oder übertroffen wird. 4. Die vom AN angebotenen Preise sind 14 Tage ab Angebotsabgabe gültig, soweit keine anderen Preisbindungsfristen vereinbart wurden. Nach fristgerechter Auftragserteilung durch den Kunden, bzw. nach Vertragsabschluss gem. Punkt II. / 1., wird der Angebotspreis bindend.
III. Preise / Kosten
1.Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. 2. Alle sich aus dem Vertrag zwischen dem AN und dem Auftraggeber ergebenden Zahlungsverpflichtungen gelten als in Euro vereinbart. 3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise; diese dürfen jedoch nicht mehr als 15% über dem ursprünglich vereinbarten, bzw. letztgültigen Preis liegen. 4. Der AN ist berechtigt, branchenübliche Abschlagszahlungen zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, werden folgende Abschlagszahlung berechnet: 1/3 des Auftragswertes nach Auftragserteilung, 1/3 bei Produktions-/ Arbeitsbeginn und 1/3 nach Fertigstellung aller Arbeiten. 5. Vom AN gewährte Preisrabatte und/oder vereinbarte Sonderpreise sind nur dann gültig, wenn der Auftraggeber sämtliche im Rahmen des Angebotes bzw. des Auftrages zwischen dem AN und dem Auftraggeber vereinbarten Vertragskonditionen einhält. Werden vereinbarte Vertragskonditionen seitens des Auftraggebers nicht fristgerecht eingehalten, so werden, rückwirkend ab Auftragsbeginn, nach Wahl des AN, Sonderpreise durch Listenpreise zzgl. allfälliger Neben-/Zusatzkosten des AN oder durch branchenübliche Vergleichspreise ersetzt.
6. Wird die Ausführung der im Rahmen des Auftrages vereinbarten Leistungen seitens des Auftraggebers verhindert oder kommt die Leistungserbringung aus sonstigen Umständen, denen kein Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit des AN zugrunde liegen nicht zustande oder tritt der Auftraggeber ganz oder teilweise vom Auftrag zurück, so ist der AN berechtigt, seine bereits erbrachten Leistungen für Vorbereitungs- und Dispositionsarbeiten, Fremd- und Buchungskosten etc., sowie ein Ausfallshonorar zu verrechnen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, beträgt das Ausfallshonorar bei mehrtägigen Auftragsproduktionen bis vier Wochen vor Beginn des vereinbarten Leistungszeitraumes 30% der Auftragskosten, bis eine Woche vor Beginn des vereinbarten Leistungszeitraumes 50% der Auftragskosten. Werden Aufträge eine Woche oder weniger vor dem geplanten Beginn des Leistungszeitraums seitens des Auftraggebers storniert, verunmöglicht oder tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, werden 100% des Auftragsvolumens abzüglich allfälliger dadurch nicht anfallenden Reise- und Aufwandskosten, Spesen etc. fällig 7. Kommt die Leistungserbringung aus Umständen, denen kein Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit des AN zugrunde liegen nicht zustande oder wird sie seitens des Auftraggebers über den gesamten Zeitraum der vereinbarten Leistungserbringung, bzw. über den vereinbarten Liefertermin hinaus ganz oder teilweise verhindert, so werden unabhängig von der/den gelieferten oder nicht gelieferten Leistung(en) 100% der vereinbarten Auftragskosten, nebst aller Nebenkosten und allfälliger Zusatzkosten fällig. 8. Wetterbedingte Verschiebungen von Arbeiten, insbesondere Foto- und Filmdreharbeiten, inklusive Anreisen und Vorarbeiten (Wetterrisiko), sowie sonstige Verschiebungen von Arbeiten aufgrund höherer Gewalt, sind in den kalkulierten Produktionskosten üblicherweise nicht enthalten. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, werden aus diesem Titel anfallende Mehrkosten nach belegtem Aufwand zzgl. HU in Rechnung gestellt.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung gilt nach Geldeingang bei dem AN als erfolgt. 2. Erfolgt die Auslieferung / Leistungserbringung per Rechnung, ist der Rechnungs-betrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der AN ist berechtigt mit der Rechnung ein Zahlungsziel zu setzen, bei dessen Überschreitung der Auftraggeber in Verzug gerät. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der österr. Nationalbank, jedoch mindestens 9% p.a. zu verlangen. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursanmeldungen während einer laufenden Produktion dem AN unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall ist der AN berechtigt, weitere Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, die den AN für den gesamten geschuldeten Betrag absichert. Wird keine Sicherheit in angemessener Form erbracht, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden – egal aus welchem Grund – ist der AN berechtigt, sich aus solchen Sicherheiten zu befriedigen, die der Kunde aus anderen Geschäftsbeziehungen mit dem AN auf diese Unternehmen übertragen hat. Dies bezieht sich insbesondere auf die Verwertung von zur Sicherheit übergebenen bzw. übertragenen Gegenständen und übertragenen Auswertungsrechten. 4. Bisher erbrachte Lieferungen und Leistungen werden in Rechnung gestellt. Die Eigentumsrechte an sämtlichen Waren und Lieferungen, sowie sämtliche Rechte an erbrachten technischen, geistigen, gestalterischen, journalistischen und redaktionellen Leistungen, insbesondere jegliche Nutzungsrechte an audiovisuellem-, fotografischem und schriftlichem Material, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises, aller Honorare, Spesen, Auslagen, Zusatz- und Nebenkosten bei dem AN. 5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurück zu halten. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
V. Leistungsumfang, Gefahrenübergang, Erfüllung
1. Besteht die auftragsgegenständliche Leistung des AN zur Gänze oder in Teilen aus PR-, Kommunikations- oder Medien-Beratungsleistungen, bzw. -Dienstleistung(en), Konzept- oder Entwicklungsleistung(en) unter der vereinbarten Bedingung oder der damit einhergehenden erforderlichen oder branchenüblichen aktiven Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem AN und/oder sind zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistung(en) vereinbarungsgemäß oder naturgemäß einmalige oder fortlaufende Beistellungen, Zulieferungen oder Informationsweitergaben vom Auftraggeber an den AN notwendig, so gilt die Leistung auch dann als vom AN vollumfänglich erbracht, wenn der AN mangels ausreichender Zusammenarbeit, notwendiger Beistellungen, Zulieferungen oder Informationsweitergaben durch den Auftraggeber, die Leistung nur teilweise erbringen kann. Hat eine nicht einvernehmlich vereinbarte, einseitige Einstellung einer vereinbarten oder sich aus der Natur der Sache ergebenden notwendigen aktiven Zusammenarbeit oder das Ausbleiben notwendiger Beistellungen, Zulieferungen oder Informationsweitergaben durch den Auftraggeber zur Folge, dass der AN fortan die vereinbarte Leistung nicht oder nur teilweise erbringen kann, so ist der Auftraggeber weiterhin an den Vertrag und die sich daraus ergebenden Zahlungspflichten gebunden. 2. Besteht die auftragsgegenständliche Leistung des AN in der Vermietung, der entgeltlichen oder unentgeltlichen Überlassung von technischen Geräten zur Herstellung oder Präsentation von Film-, Video-, Foto-, Grafik- oder Textwerken, gelten in Erweiterung dieser AGB die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen für technische Geräte des AN in der jeweils neuesten Fassung, die auf Verlangen zugesandt werden können. 3. Alle Versendungen und Rücksendungen von technischem Gerät oder jedweden sonstigen Erzeugnissen / Leistungen, wie z.B. Fotos, Filmwerke, Texte, Manuskripte, Pläne, grafische Arbeiten, Datenträger, erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Transport mit Fahrzeugen des AN durchgeführt wird und solange sich die Waren auf dem Transportweg befinden. 4. Die Gefahr geht auch dann auf den Auftraggeber über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. 5. Wird auf Wunsch des Auftraggebers der Versand oder die Zustellung verzögert, geht die Gefahr vom Bestehen der Versandbereitschaft an auf den Auftraggeber über. 7. Der AN ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. 6. Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Auftragswerkes Änderungen der zeitlichen Disposition, des Konzepts, Manuskripts, Storyboards, Drehbuches oder bereits hergestellter fiktionaler, non-fiktionaler, journalistischer oder künstlerisch/grafischer Teile davon, so gehen diese Änderungen und daraus resultierende Kosten zu seinen Lasten, sofern es sich nicht um Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Der AN wird den Kunden unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen unterrichten.
8. Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Auftragswerkes Änderungswünsche, so hat er dies dem AN (Urheber) schriftlich mitzuteilen. Der AN ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen oder die Genehmigung zu erteilen, diese Änderungen von Dritten vornehmen zu lassen. Die Kosten derartiger Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. 9. Der Auftrag gilt als erfüllt, bzw. die Leistung gilt als erbracht, sobald das Auftragswerk durch den Auftraggeber einer Nutzung zugeführt oder die Beratungsleistung angenommen wird, auch wenn dieser das Auftragswerk / die Beratungsleistung nicht formal abgenommen, d.h., schriftlich oder mündlich freigegeben hat.
VI. Fristen und Termine
1. Eine Festsetzung von Lieferterminen oder Fristen bedarf stets der Schriftform. Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Einzelheiten des Geschäfts, sowie der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Informationen und Einzelanweisungen, sowie ggf. erforderlich werdender Genehmigungen jeder Art. Dies gilt insbesondere wenn die Leistungserbringung des AN von Genehmigungen, dem Einverständnis, der Duldung oder der aktiven / passiven Unterstützung Dritter abhängt. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist. Diese beginnt nach Einigung über die gewünschten Änderungen neu zu laufen. 2. Hat der AN vereinbarte Termine oder Fristen grob schuldhaft nicht eingehalten, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern er vorher dem AN schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. 3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von wetterbedingten (ganz oder teilweisen) Verschiebungen einzelner oder mehrerer Produktionstage (Wetterrisiko), sowie aufgrund von anderen Ereignissen, die dem AN die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten des AN eintreten, hat der AN nicht zu vertreten (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Sie berechtigen den AN, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die bisher erbrachten Leistungen werden jedoch in vollem Umfang in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen.
VII. Urheberrechte, Verwertungsrechte
1.Alle vom AN gelieferten und produzierten Werke sowie die mit den Leistungen bzw. Werken des AN verbundenen Urheber-, Leistungsschutzrechte und sämtliche Nutzungsrechte an allen erbrachten Werken, Lieferungen und Leistungen liegen beim AN. 2. Die Übertragung ausschließlicher (exklusiver) Nutzungsrechte, sowie die Erteilung des Vervielfältigungsrechtes an Auftragsarbeiten, inklusive der Ergebnisse und Analysen im Rahmen von Beratungsleistungen sind gesondert zu vereinbaren und kostenpflichtig. 3. Auch wenn die Übertragung ausschließlicher (exklusiver) Nutzungsrechte vereinbart wurde, behält der AN in jedem Fall ein Nutzungsrecht an allen von ihm produzierten journalistischen, grafischen und künstlerischen Werken (i.e.: Websites, Konzepten, Drehbüchern, Filmwerken, Fotos, Grafiken, etc.), sowie an den gesamten Ursprungs-/Arbeitsmaterialien und zwar in dem Sinne, als dass er sämtliche Materialen / Leistungen zur Demonstration des eigenen Leistungsbeweises, auch anlässlich von Wettbewerben und Festivals, sowie der Herstellung vom Promotionsmaterialien und eigenen Werbefilmen verwerten und nutzen darf. 4. Soweit überhaupt gesondert schriftlich vereinbart, gehen Eigentumsrechte des AN erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises für eine Auftragsproduktion, inklusive allfälliger Vor- und Folgeaufträge, zuzüglich allfälliger Mehr- und Zusatzkosten, wie unter Punkt III. / 1. bis 8. geregelt, auf den Auftraggeber über (zivilrechtlicher und urheberrechtlicher Eigentumsvorbehalt). Dies gilt insbesondere bei Kaufverträgen, bei denen Eigentumsvorbehalt zugunsten des AN vereinbart wird. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des aufrechten Bestandes des Eigentumsvorbehalts ohne schriftliche Einwilligung des AN unzulässig und unwirksam. Dem Auftraggeber werden erst nach vollständiger, fristgerechter Bezahlung des, bzw. der Aufträge die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt. 5. Der AN behält sich sein Recht, als Urheber der Werke genannt zu werden, vor. 6. Soweit der Auftraggeber von dem AN empfangene Leistungen, insbesondere Waren, an Dritte weitergibt, tritt er hiermit schon jetzt sämtliche daraus gegenüber diesem Kunden entstehenden Ansprüche an den AN ab. Der AN ist zu jeder Zeit berechtigt, die Abtretung offen zu legen. Der Auftraggeber ist jederzeit verpflichtet, dem AN über den Vergleich unter Eigentumsvorbehalt stehender Geschäfte zu unterrichten und über den Bestand abgetretener Forderungen Auskunft zu erteilen. 7. Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt jegliches Ausgangsmaterial, insbesondere Foto- und Film-Negative, Masterbänder, digitale Dateien und Datenträger, sowie das Restmaterial beim AN. 8. Mit der Ablieferung des Auftragswerkes geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Auftragswerk beim AN oder bei einem von ihm beauftragten Unternehmen zur Datensicherung gelagert wird.
VIII. Haftung
1. Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und (schutz-) rechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt den AN in allen Fällen von der Inanspruchnahme dritter Rechtsinhaber frei. 2. Der AN übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular / Disclaimer beigefügt. 3. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das (fotografische) Urheberrecht und Zitatrecht hinaus, sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. 4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung und Nutzung ergebenden Sinnzusammenhänge. 5. Die Haftung des AN ist ausgeschlossen, es sei denn, der AN hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. 6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Ansprüche gegen den AN mit der Höhe des jeweiligen Auftrags beschränkt. Sollte dieser Betrag EUR 75.000,00 überschreiten, sind Ansprüche gegen den AN mit EUR 75.000,00 beschränkt.
7. Schadenersatzansprüche aufgrund von Datenverlust, aufgrund fehlender bzw. fehlerhafter Sicherheitsmaßnahmen sowie aus Ansprüchen Dritter sind jedenfalls ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat jedenfalls selbst für eine ausreichende Datensicherheit zu sorgen. 8. Der AN haftet nicht für Komponenten, die von Drittanbietern stammen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Wien. 2. Für Streitigkeiten ist das am Sitz des AN zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. 3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem AN und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. 4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.